Rechtliches
Datensicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.
TOM · ART. 32 DSGVO
Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand: 25. September 2026
Grundsatz: nur die Rechte, die wir brauchen
- Für die Veröffentlichung braucht Findely ausschließlich Schreibzugriff auf den Ordner der Kundenwebsite (SFTP) oder bei WordPress die Rolle „Redakteur“. Das Passwort des Kundenkontos beim Hoster und Administratorrechte verlangen wir nicht. Findely überträgt ausschließlich Dateien bzw. nutzt die WordPress-Schnittstelle: keine Shell-Befehle, kein Zugriff auf Datenbanken oder E-Mail-Postfächer.
- Auf Kundenwebsites schreibt Findely ausschließlich im Blog-Verzeichnis (standardmäßig /blog/). Einzige Ausnahme sind vom Kunden freigegebene Änderungen an Seitentitel, Meta-Description, H1 sowie eindeutig auffindbaren H2/H3-Überschriften und Textabsätzen bestehender Seiten, jeweils mit Sicherung, Nachkontrolle und Rückgängig-Möglichkeit.
- Wo der Hoster es anbietet (derzeit IONOS und mittwald), empfehlen wir einen eigenen, auf den Website-Ordner beschränkten SFTP-Benutzer. Welche Rechte ein Zugang technisch hat, legt der Hoster fest. Bietet ein Hoster SFTP nur für den Hauptzugang an, kann dieser Zugang mehr erlauben; Findely schreibt dann trotzdem nur in den angegebenen Zielordner und prüft jeden Zielpfad vor dem Schreiben.
- Google-Verbindungen nutzen nur die für die Funktion nötige Berechtigung: für die Search Console den Umfang „webmasters“, für das Unternehmensprofil „business.manage“, weil Google keinen kleineren Lese-Umfang anbietet. Änderungen am Unternehmensprofil erfolgen nur nach ausdrücklicher Bestätigung mit Vorschau.
- Kunden können jeden Zugang jederzeit selbst entziehen: SFTP-Benutzer löschen, SSH-Key entfernen, Passwort ändern, WordPress-Anwendungspasswort widerrufen oder die Google-Verbindung trennen.
Vertraulichkeit
Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Zutrittskontrolle
- Findely betreibt keine eigenen Server. Anwendung und Datenbank laufen auf der Replit-Plattform in Rechenzentren der Google Cloud Platform in den USA; die physische Absicherung liegt beim Rechenzentrumsbetrieb. Replit gibt an, nach SOC 2 Type 2 geprüft zu sein.
Zugangskontrolle
- Passwörter werden ausschließlich als scrypt-Hash gespeichert, nie im Klartext.
- Nach zehn fehlgeschlagenen Anmeldungen innerhalb von 15 Minuten werden weitere Versuche abgewiesen.
- Die Anmeldung läuft über ein nur für den Server lesbares Cookie (httpOnly, bei HTTPS Secure, SameSite=Lax) mit höchstens 30 Tagen Laufzeit.
- Ein Konto entsteht erst nach bestätigter E-Mail-Adresse; die Registrierung verrät nicht, ob eine Adresse bereits bekannt ist.
Zugriffskontrolle und Trennung
- Jeder Datensatz ist einem Kundenprojekt zugeordnet. Jeder Zugriff im Kundenbereich wird serverseitig gegen diese Zuordnung geprüft.
- Betreiberfunktionen sind nur mit dem Betreiberkonto erreichbar und zusätzlich gegen Anfragen fremder Herkunft und gegen Missbrauch durch Aktionslimits geschützt.
- Entwicklungs- und Produktionsdatenbank sind getrennt. Betreiber-Prüfungen der Produktionsdaten zeigen nur zusammengefasste Zahlen; Zugangsdaten selbst werden dabei nie angezeigt.
Verschlüsselung
- Zugangsdaten zu Kundenwebsites (SFTP-Passwort, SSH-Key und Passphrase, WordPress-Anwendungspasswort) und Google-Zugriffstoken werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert und nur serverseitig für den jeweiligen Vorgang entschlüsselt.
- Gespeicherte Zugangsdaten werden nie an den Browser, an KI-Dienste oder in Protokolle ausgegeben. Im Kundenbereich ist nur sichtbar, dass ein Wert hinterlegt ist.
- Ändern sich Server oder Benutzer eines Veröffentlichungsziels, verfallen die gespeicherten Zugangsdaten und müssen neu eingegeben werden.
- Übertragungen sind verschlüsselt: HTTPS mit HSTS und Content-Security-Policy für das Portal, SFTP nur mit vorab bestätigtem Server-Fingerprint, WordPress nur über HTTPS.
Integrität
Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Weitergabekontrolle
- Veröffentlichungen gehen ausschließlich an die vom Kunden eingerichteten Ziele. Verbindungen zu privaten oder reservierten Netzwerkadressen werden blockiert.
- Die Fehlerüberwachung (Sentry) nutzt ausschließlich den EU-Ingest-Endpunkt in Deutschland. Nutzerkennungen, Cookies, Anfrage-Header, Formularinhalte und URL-Parameter werden vor dem Versand entfernt.
Eingabekontrolle
- Von Findely angewendete Änderungen an Kundenwebsites, Beitragsfassungen und Änderungen am Google-Unternehmensprofil werden mit Zeitpunkt und vorherigem Stand protokolliert.
- Kontolöschungen werden Schritt für Schritt in einem Löschprotokoll festgehalten.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO
- Der Hosting-Anbieter sichert die Datenbank automatisch und ermöglicht die Wiederherstellung auf einen früheren Zeitpunkt; die Aufbewahrung beträgt je nach Tarif 7 bis 28 Tage.
- Hintergrundaufgaben laufen über eine dauerhafte Warteschlange mit Wiederholungen. Endgültig fehlgeschlagene Aufgaben bleiben sichtbar, statt verloren zu gehen.
- Änderungen an bestehenden Seiten werden vorher gesichert und lassen sich zurückrollen.
- Fehler werden laufend überwacht. Eine tägliche Datenbereinigung entfernt abgelaufene Anmeldevorgänge, Links und Zähler.
Regelmäßige Überprüfung und Vorfälle
Art. 32 Abs. 1 lit. d, Art. 33 DSGVO
Schlüsseltausch
- Der Schlüssel für gespeicherte Zugangsdaten kann jederzeit ausgetauscht werden, etwa bei Verdacht auf Kompromittierung oder im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung. Bestehende Werte werden automatisch auf den neuen Schlüssel umgeschlüsselt; Kunden müssen nichts neu eingeben.
Datenschutzvorfälle
- Verdachtsfälle werden sofort bewertet. Betroffene Kunden informieren wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, mit Art der Verletzung, betroffenen Daten, wahrscheinlichen Folgen und ergriffenen Maßnahmen.
Überprüfung
- Sicherheitsrelevante Funktionen wie Verschlüsselung, Zugriffsprüfung und Schreibbeschränkungen sind durch automatisierte Tests abgesichert.
- Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Änderungen angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung steht auf dieser Seite.
Organisation und Auftragskontrolle
Art. 28, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
- Zur Verarbeitung befugte Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet und erhalten nur die Rechte, die sie für ihre Aufgabe brauchen.
- Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und ihr Zweck sind in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung aufgeführt.
- Nach einer Kontolöschung wird der Zugang sofort gesperrt. Gespeicherte Zugangsdaten werden mit dem Konto gelöscht, Google-Verbindungen getrennt. Den Zugang beim Hoster oder in WordPress entfernt der Kunde zusätzlich selbst.
Diese Maßnahmen ergänzen die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und die Datenschutzerklärung.